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190 Jahre Waldhausen - Ein Jahr zum Feiern!

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)


Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie unterliegen den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). 

Getrennte Sammlung: Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. 

Rückgabe und Entsorgung: Altgeräte aus privaten Haushalten können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen oder im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten des Handels zurückgegeben werden. 

Bedeutung des Symbols: Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. 

Datenschutz: Altgeräte können sensible personenbezogene Daten enthalten. Der Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, diese Daten vor der Entsorgung zu löschen. 

Herstellerregistrierung: Wir sind als Hersteller/Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß ElektroG bei der stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register) ordnungsgemäß registriert.

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