Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie unterliegen den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Getrennte Sammlung: Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen.
Rückgabe und Entsorgung: Altgeräte aus privaten Haushalten können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen oder im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten des Handels zurückgegeben werden.
Bedeutung des Symbols: Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist.
Datenschutz: Altgeräte können sensible personenbezogene Daten enthalten. Der Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, diese Daten vor der Entsorgung zu löschen.
Herstellerregistrierung: Wir sind als Hersteller/Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß ElektroG bei der stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register) ordnungsgemäß registriert.