Nutzungsbedingungen für Bilder aus der Bilddatenbank der Waldhausen GmbH & Co. KG

Die Waldhausen GmbH & Co. KG, Von-Hünefeld-Str. 53, 50829 Köln (im Folgenden: Waldhausen) unterhält auf Ihrer Website unter der Domain „www.waldhausen.com“ im Händlerbereich eine Bilddatenbank. Waldhausen unterhält diese Datenbank ausschließlich als kostenloses Service-Angebot für seine angemeldeten Händler.

§ 1 Gegenstand

(1) Waldhausen gestattet dem angemeldeten Händler, Bilder aus der Bilddatenbank in Zusammenhang mit Produkten einzusetzen, die der Händler bei Waldhausen einkauft. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diese Bedingungen übertragen werden.

(2) Die in der Bilderdatenbank bereitgehaltenen Abbildungen oder der auf ihnen dargestellte Gegenstand in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt ist.

§ 2 Rechtseinräumung

(1) Zur Verwirklichung des in § 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt Waldhausen dem Händler hiermit folgende nicht ausschließliche Rechte zur körperliche und unkörperlichen Nutzung der Bilder ein:
(a) Das Recht zur Verwendung der Bilder im Rahmen von Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (auch Plakate), Broschüren, Kataloge für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbegrenzung im In- und Ausland;
(b) Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder innerhalb der Website des Händlers

Die Rechte sind nur dem Händler als Verantwortlichem eingeräumt und ohne Zustimmung von Waldhausen nicht weiter übertragbar. Zur Weitergabe von Bildern aus der Datenbank an Dritte (mit Ausnahme der vom Händler Beauftragten wie Grafiker, Druckerei, Webdesigner, Werbeagentur usw.) ist der Händler nicht berechtigt. Insbesondere sind etwaige Rechte nicht den Dienstleistern des Händlers eingeräumt. Die Rechte sind lediglich in Zusammenhang mit der Präsentation von Produkten eingeräumt, die der Händler bei Waldhausen einkauft. Die Nutzung der Bilder im Zusammenhang mit optisch gleichartigen oder ähnlichen Produkten aus anderen Bezugsquellen ist untersagt.

(2) Die Rechtseinräumung ist territorial unbeschränkt. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den Bildern entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.Der Händler ist berechtigt, die Bilder auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder – in begrenztem Umfang – zu bearbeiten. Hinzufügungen und wesentliche Veränderungen der Bilder sind nicht zulässig.

(3) Der Händler ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages als Quellenangabe „Waldhausen GmbH & Co. KG“ anzugeben oder in einer Sammelquellenangabe zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist der Händler verpflichtet, in räumlichen Bezug mit dem abgebildeten Produkt die Marke des Produktes und/oder das Geschäftszeichen abzubilden. Bei der Nutzung der Bilder auf der Website des Händlers ist die entsprechende Marke des Produktes und/oder das o.g. Geschäftszeichen bei jedem angebotenen Artikel abzubilden.

§3 Rechte von Waldhausen

(1) Waldhausen behält sich das Recht vor, die vertragsgegenständliche Rechteeinräumung für die Bildernutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu widerrufen.

(2) Der Händler verpflichtet sich, Waldhausen auf Anforderung sämtliche Nachweise über die Nutzung der Bilder zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Haftung

(1) Waldhausen versichert und steht dafür ein, dass Waldhausen Inhaber der Nutzungsrechte an den Bildern in der Bilddatenbank ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Waldhausen garantiert ferner, dass die von Waldhausen eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls Waldhausen bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der Bilder Rechte Dritter bestehen, so hat Waldhausen den Händler hierauf unverzüglich hinzuweisen.

(2) Der Händler garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Bildnutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt Waldhausen in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Der Händler verpflichtet sich, keine Bilder von Produkten aus der Datenbank zu nutzen, die er nicht/nicht mehr in seinem Sortiment führt. Er verpflichtet sich, die Nutzung der Bilder von Waldhausen-Produkten, die er nicht mehr in seinem Sortiment führt, so schnell wie technisch möglich (z.B. Website: sofort, Katalog: nach Verbrauch) zu unterlassen, sofern die entsprechenden Produkte abverkauft sind.

(2) Der Händler verpflichtet sich weiter, nach Beendigung der Bildernutzung alle vertragsgegenständlichen Informationen und Inhalte, insbesondere alle Kopien der vertragsgegenständlichen Bilder, die bei ihm in elektronischer Form vorliegen, zu löschen. Informationen und Inhalte (auch Informationsmaterial u.ä.), die in verkörperter Form vorliegen, sind an Waldhausen herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 6 Urheberrechtsstreitigkeiten

(1) Wird dem Händler bekannt, dass Dritte das von ihm genutzte Bildmaterial unbefugt verwenden, ist er verpflichtet Waldhausen ohne Verzögerung zu benachrichtigen.

(2) Der Händler wird Waldhausen im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten unterstützen und die notwendigen Informationen bereitstellen.