Allgemeine Geschäftsbedingungen der Waldhausen GmbH & Co. KG


§1 Geltung

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Waldhausen GmbH & Co. KG, Von-Hünefeld-Straße 53, 50829 Köln (Amtsgericht Köln, HRA 589) ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation unserer Waren auf unserer Homepage www.waldhausen.com, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.

(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von fünf Werktagen per Fax, E-Mail, schriftlich oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt.

(3) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4) Wir behalten uns das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstatten.

(5) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von § 7.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.

(4) Lagerkosten tragen Sie, wenn Sie in Annahmeverzug geraten.

(5) Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 445a, 327u BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

(3) Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängel- und Rückgriffsansprüche voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.

(8) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Sonstige Haftung

Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 5.

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieses § 7 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Regelungen dieses § 7 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

(5) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Unberührt von Abs. 1 bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§§ 478; 445a, b; 327u BGB), sowie bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Köln. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Stand Januar 2022

Hinweise zum Datenschutz

Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

Nutzungsbedingungen für Bilder aus der Bilddatenbank der Waldhausen GmbH & Co. KG

Die Waldhausen GmbH & Co. KG, Von-Hünefeld-Str. 53, 50829 Köln (im Folgenden: Waldhausen) unterhält auf Ihrer Website unter der Domain „www.waldhausen.com“ im Händlerbereich eine Bilddatenbank. Waldhausen unterhält diese Datenbank ausschließlich als kostenloses Service-Angebot für seine angemeldeten Händler.

§ 1 Gegenstand

(1) Waldhausen gestattet dem angemeldeten Händler, Bilder aus der Bilddatenbank in Zusammenhang mit Produkten einzusetzen, die der Händler bei Waldhausen einkauft. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diese Bedingungen übertragen werden.

(2) Die in der Bilderdatenbank bereitgehaltenen Abbildungen oder der auf ihnen dargestellte Gegenstand in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt ist.

§ 2 Rechtseinräumung

(1) Zur Verwirklichung des in § 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt Waldhausen dem Händler hiermit folgende nicht ausschließliche Rechte zur körperliche und unkörperlichen Nutzung der Bilder ein:
(a) Das Recht zur Verwendung der Bilder im Rahmen von Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (auch Plakate), Broschüren, Kataloge für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbegrenzung im In- und Ausland;
(b) Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder innerhalb der Website des Händlers

Die Rechte sind nur dem Händler als Verantwortlichem eingeräumt und ohne Zustimmung von Waldhausen nicht weiter übertragbar. Zur Weitergabe von Bildern aus der Datenbank an Dritte (mit Ausnahme der vom Händler Beauftragten wie Grafiker, Druckerei, Webdesigner, Werbeagentur usw.) ist der Händler nicht berechtigt. Insbesondere sind etwaige Rechte nicht den Dienstleistern des Händlers eingeräumt. Die Rechte sind lediglich in Zusammenhang mit der Präsentation von Produkten eingeräumt, die der Händler bei Waldhausen einkauft. Die Nutzung der Bilder im Zusammenhang mit optisch gleichartigen oder ähnlichen Produkten aus anderen Bezugsquellen ist untersagt.

(2) Die Rechtseinräumung ist territorial unbeschränkt. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den Bildern entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.Der Händler ist berechtigt, die Bilder auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder – in begrenztem Umfang – zu bearbeiten. Hinzufügungen und wesentliche Veränderungen der Bilder sind nicht zulässig.

(3) Der Händler ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages als Quellenangabe „Waldhausen GmbH & Co. KG“ anzugeben oder in einer Sammelquellenangabe zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist der Händler verpflichtet, in räumlichen Bezug mit dem abgebildeten Produkt die Marke des Produktes und/oder das Geschäftszeichen abzubilden. Bei der Nutzung der Bilder auf der Website des Händlers ist die entsprechende Marke des Produktes und/oder das o.g. Geschäftszeichen bei jedem angebotenen Artikel abzubilden.

§3 Rechte von Waldhausen

(1) Waldhausen behält sich das Recht vor, die vertragsgegenständliche Rechteeinräumung für die Bildernutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu widerrufen.

(2) Der Händler verpflichtet sich, Waldhausen auf Anforderung sämtliche Nachweise über die Nutzung der Bilder zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Haftung

(1) Waldhausen versichert und steht dafür ein, dass Waldhausen Inhaber der Nutzungsrechte an den Bildern in der Bilddatenbank ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Waldhausen garantiert ferner, dass die von Waldhausen eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls Waldhausen bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der Bilder Rechte Dritter bestehen, so hat Waldhausen den Händler hierauf unverzüglich hinzuweisen.

(2) Der Händler garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Bildnutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt Waldhausen in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Der Händler verpflichtet sich, keine Bilder von Produkten aus der Datenbank zu nutzen, die er nicht/nicht mehr in seinem Sortiment führt. Er verpflichtet sich, die Nutzung der Bilder von Waldhausen-Produkten, die er nicht mehr in seinem Sortiment führt, so schnell wie technisch möglich (z.B. Website: sofort, Katalog: nach Verbrauch) zu unterlassen, sofern die entsprechenden Produkte abverkauft sind.

(2) Der Händler verpflichtet sich weiter, nach Beendigung der Bildernutzung alle vertragsgegenständlichen Informationen und Inhalte, insbesondere alle Kopien der vertragsgegenständlichen Bilder, die bei ihm in elektronischer Form vorliegen, zu löschen. Informationen und Inhalte (auch Informationsmaterial u.ä.), die in verkörperter Form vorliegen, sind an Waldhausen herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 6 Urheberrechtsstreitigkeiten

(1) Wird dem Händler bekannt, dass Dritte das von ihm genutzte Bildmaterial unbefugt verwenden, ist er verpflichtet Waldhausen ohne Verzögerung zu benachrichtigen.

(2) Der Händler wird Waldhausen im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten unterstützen und die notwendigen Informationen bereitstellen.